Die Naturgefahrenschäden sind im ersten Halbjahr vergleichsweise niedrig geblieben. Für Vermittler ist das kein Anlass zur Entwarnung, sondern ein günstiger Zeitpunkt für belastbare Bestandsarbeit: Elementarschutz, Prävention und die kommende Vorsorgereform gehören jetzt auf die Beratungsagenda.
950 Millionen Euro: Ein gutes Halbjahr, kein stabiles Risiko
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft beziffert die versicherten Schäden aus Naturgefahren im ersten Halbjahr 2026 auf 950 Millionen Euro. Das liegt unter dem langjährigen Niveau. Ausschlaggebend war nach Verbandsangaben vor allem, dass größere Winterstürme ausgeblieben sind. Für das Gesamtjahr erwartet der GDV bei durchschnittlichem weiteren Verlauf Schäden aus Sturm und Hagel einschließlich landwirtschaftlicher Pflanzenversicherung von rund zwei Milliarden Euro sowie rund einer Milliarde Euro aus Elementargefahren.
Das klingt nach einer verschnaufenden Schadenbilanz. Es ist aber vor allem eine Momentaufnahme. Die versicherten Elementarschäden in der Sachversicherung stiegen laut GDV im Zehnjahresvergleich von durchschnittlich rund 1,4 Milliarden Euro in den Jahren 2000 bis 2009 auf rund 2,4 Milliarden Euro im Zeitraum 2016 bis 2025. Ein ruhiger Winter macht weder Keller wasserdicht noch kommunale Rückhaltebecken größer.
Für Makler und Berater folgt daraus ein nüchterner Arbeitsauftrag: Naturgefahrenversicherung darf nicht erst nach dem nächsten Starkregen zum Gesprächsthema werden. In bestehenden Wohngebäude, Hausrat und gewerblichen Sachverträgen gehören Elementardeckung, Selbstbehalte, Versicherungssumme, Rückstau, Überschwemmungsdefinition und die konkrete Risikolage des Objekts auf den Prüfstand. Entscheidend ist nicht allein, ob der Kunde eine Police besitzt, sondern ob ihr Deckungskonzept zum Objekt passt.
Elementarschutz braucht Prävention statt Beruhigungspille
Die politische Diskussion über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden bleibt eng mit der Frage verknüpft, wie Schäden überhaupt vermeidbar werden. Der GDV wirbt für ein Gesamtkonzept aus Versicherung, Prävention und Klimafolgenanpassung und warnt davor, eine Versicherungslösung isoliert zu betrachten. Die Position mag interessengeleitet sein, trifft aber einen praktischen Kern: Ohne kommunalen Hochwasserschutz, angepasstes Bauen und Eigenvorsorge kann Versicherung Schäden finanzieren, aber keine Gefahrenquelle beseitigen.
Die Beratung sollte deshalb über die Tarifauswahl hinausgehen. Ein strukturiertes Kundengespräch kann Abflusswege auf dem Grundstück, Rückstausicherungen, Schutz von Technikräumen, Lagerbeständen und Photovoltaikanlagen sowie die Dokumentation von Vorschäden erfassen. Gerade im Gewerbegeschäft verbinden sich dadurch Risikodialog, Deckungsprüfung und Prävention sinnvoll. Elementarschutz wird damit nicht zur bloßen Beitragsposition, sondern zum Teil eines nachvollziehbaren Risikomanagements.
Für Vermittler ist das auch haftungspraktisch relevant. Wer einen Verzicht auf Elementardeckung dokumentiert, sollte nicht nur die Ablehnung notieren, sondern die wesentlichen Folgen verständlich festhalten. Wer Deckung vermittelt, sollte umgekehrt keine Sicherheit versprechen, die Bedingungen, Selbstbehalte oder behördliche Nutzungsbeschränkungen im Schadenfall nicht hergeben. Gute Beratung ist gelegentlich weniger glamourös als ein Tarifrechner, aber im Ernstfall deutlich belastbarer.
Altersvorsorgedepot: Die Vertriebsfrage kommt vor dem Produktstart
Parallel gewinnt die Reform der privaten Altersvorsorge an Kontur. Die Bundesregierung verweist auf einen geplanten vereinfachten Zugang zur privaten Vorsorge zum 1. Januar 2027. Nach Darstellung des Bundesfinanzministeriums soll die Reform die kapitalgedeckte Vorsorge stärken; der GDV nennt als Kernbestandteile ein neues Standardprodukt und ein staatlich organisiertes Standarddepot. Die endgültige vertriebliche Ausgestaltung und die konkreten gesetzlichen Details bleiben für die Praxis genau zu beobachten.
Für Makler, Finanzanlagenvermittler und Pools lautet die entscheidende Frage daher nicht, ob das künftige Altersvorsorgedepot digital abschließbar sein wird. Wichtiger ist, wie Beratung, Geeignetheitsprüfung, Zielmarktlogik, Wechselprozesse und die Verbindung von Kapitalanlage und biometrischer Absicherung gestaltet werden. Ein digitales Standardprodukt kann Zugänge vereinfachen. Es ersetzt aber nicht die Einordnung von Risiko, Laufzeit, Liquiditätsbedarf, Förderlogik und Absicherungsbedarf.
Wer heute Vorsorgegespräche führt, sollte die Erwartungen bereits sauber steuern: Es gibt eine politische Zielrichtung und einen angekündigten Startpunkt, aber noch keinen Freibrief für pauschale Produktvergleiche oder Vertriebsversprechen. Sinnvoll ist es, Kundenziele, bestehende Verträge und Versorgungslücken strukturiert zu erfassen. So entsteht keine hektische Umstellungsberatung, wenn die Details tatsächlich belastbar vorliegen.
Solvency II rückt näher: Indirekte Folgen für Makler
Am 30. Januar 2027 soll der überarbeitete europäische Solvency II Rahmen gelten. Die Mitgliedstaaten müssen die dafür notwendigen Vorschriften bis zum 29. Januar 2027 erlassen und veröffentlichen. EIOPA hat im Juli ihre Arbeiten zu Leitlinien und technischen Standards im Zuge des Reviews abgeschlossen; die BaFin hatte bereits ein Voranzeige und Vorantragsverfahren zur frühen Orientierung über mögliche Proportionalitätsmaßnahmen angekündigt.
Das ist zunächst Aufsichtsrecht für Versicherer. Indirekt betrifft es jedoch auch den Vertrieb. Kapitalanforderungen, Liquiditätssteuerung, Governance und Produktfreigaben beeinflussen mittelfristig, welche Risiken zu welchen Konditionen gezeichnet werden, wie schnell Tarifänderungen umgesetzt werden und wie viel administrativer Aufwand in den Gesellschaften landet. Die Branche entdeckt gerade wieder ihre Liebe zur Proportionalität, weil Regulierung bekanntlich besonders elegant wirkt, wenn sie andere erledigen müssen.
Makler sollten daher die Kommunikation ihrer wichtigsten Risikoträger beobachten, insbesondere bei langfristigen Garantieprodukten, bei gewerblichen Spezialrisiken und im Bereich der Schadenversicherung mit stark differenzierter Tarifierung. Die BaFin hat zudem angekündigt, ihren Ansatz zur Wohlverhaltensaufsicht in der Schaden und Unfallversicherung weiter zu konkretisieren. Im Fokus steht dabei unter anderem nicht risikobasierte wiederholte Prämienerhöhung, das sogenannte Price Walking.
Prüfen Sie jetzt Ihre Bestände auf Elementardeckung und dokumentieren Sie, welche Kundenansprachen aus Risiko, Vorsorgebedarf und Vertragsprüfung folgen.
‚FinancCustos‘-Kommentar
Die niedrige Schadenbilanz des ersten Halbjahres ist keine Widerlegung des Klimarisikos, sondern eine Erinnerung daran, wie zufällig die Entlastung eines einzelnen Zeitraums sein kann. Wer Naturgefahren nur nach Großschäden berät, arbeitet nach dem Wetterbericht statt nach dem Kundeninteresse. Zugleich darf aus der berechtigten Präventionsdebatte kein bequemes Verschieben entstehen: Kommunen, Eigentümer, Versicherer und Vermittler haben jeweils einen Teil der Aufgabe. Bei der Altersvorsorge zeichnet sich ebenfalls ab, dass ein Standarddepot allein keine Beratung ersetzt. Standardisierung kann Kosten und Zugang verbessern. Sie ersetzt aber weder die Analyse einer Versorgungslücke noch die Verantwortung, Risiko und Erwartung des Kunden zusammenzubringen.
Datenbasis & weiterführende Informationen
- GDV: 950 Millionen Euro Schäden durch Naturgefahren im ersten Halbjahr 2026
- Bundesfinanzministerium: Einbringung des Haushaltsentwurfs 2027 und Aussagen zur Vorsorgereform
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2025/2 zur Änderung von Solvency II
Montabaur, 18. September 2026
